Ein Kranschein ist nach DGUV Vorschrift 52 gesetzlich für das selbstständige Führen und Instandsetzen von Kranen vorgeschrieben. Er kann nur im Rahmen eines Kranführerlehrgangs erworben werden.
Sachgerechte und sichere Bedienung der Krane und Arbeitsgeräte
Rechtliche Vorschriften und Aufgaben eines Kranführers
Verhaltensregeln bei der Kranarbeit und persönliche Schutzausrüstung (Unfallverhütungsvorschriften)
Standsicherheit, Umgang mit Lasten, Traglasttabellen, Anschlagmittel
Kranprüfungen, Tägliche Einsatzprüfung
Wartung und Pflege
Sondereinsätze, Verhalten bei Störungen
Kursdauer: je nach den Kenntnissen der Teilnehmer und der erforderlichen Trainingszeit, bei ungeschulten Teilnehmern i.d.R. 5 Werktage
Teilnehmerzahl: 1-10 Personen
Für weitere Informationen, individuelle Anfragen und Kurs-Buchungen und stehen die Mitarbeiter telefonisch unter +49 9070 - 96 8 96 90 0 oder per Email gerne zur Verfügung.
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